in balance - Die kieferorthopädische Praxis in Siegen - Markus Gudde
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„Keiner und jeder“ könnte die Antwort lauten, aber diese Frage ist ebenso unmöglich pauschal zu beantworten, wie die nach dem Preis für eine Behandlung. Es gibt zwei Gründe, aus denen man eine kieferorthopädische Therapie durchführen kann:

Aus medizinischem Grund:

Es gibt Zahn- und oder Kieferfehlstellungen, die das Kauen, Schlucken, Sprechen, Abbeissen und den Lippenschluss wenn nicht verhindern doch zumindest erschweren. Kieferorthopädische Behandlung kann in vielen dieser Fälle eine Möglichkeit sein, die Beschwerden zu lindern oder gar zu eliminieren.
Stark engstehende oder auch lückig stehende Zähne erschweren die Mundhygiene, was zu Schäden an der Zahnhartsubstanz (Karies) oder auch am Halteapparat (Zahnfleisch und Kieferknochen) führen kann.
Sollten prothetische Arbeiten zum Ersatz von verlorengegangenen Kaueinheiten durchgeführt werden müssen, so ist oft die Korrektur der Stellung der verbliebenen Zähne sinnvoll, um die aufwändig herzustellende Arbeit (Krone, Brücke, Implantat, Prothese) in möglichst optimaler Situation eingliedern zu können.
Wenn das Zusammenspiel zwischen Ober- und Unterkieferzähnen nicht optimal funktioniert, kann das zu Reaktionen des Körpers führen, die von nächtlichem Zähneknirschen bis zu Verspannungen der Muskulatur oder gar Schmerzen im Bereich des Kiefergelenkes führen können. Auch hier kann kieferorthopädische Korrektur eine Möglichkeit zur Therapie sein.

Aus Gründen der Ästhetik:

Viele Menschen finden das eigene Lächeln / Lachen und / oder  das anderer Menschen ansprechender, wenn die dabei gezeigten Zähne harmonisch im Mund positioniert sind. Engstände, Lücken, einzelne aus dem Zahnbogen hervortretende Zähne oder asymmetrische Position von Kiefern und oder Zähnen werden von manchen als unattraktiv für sich selbst oder andere empfunden.
Nicht nur die Frage ob eine Behandlung sinnvoll ist, sondern auch der richtige Zeitpunkt für die Therapie spielt für das Erreichen eines guten Ergebnisses eine wichtige Rolle. Hier spielt weniger das Alter als vielmehr der  Entwicklungstand von Zähnen und Kiefern eine entscheidende Rolle. Vereinfacht kann man vier Gruppen von Patienten unterscheiden. Sie werden im folgenden beschrieben.

Behandlung von Kindern (Behandlungsbeginn ca. 6-10 Jahre)

Behandlung von Jugendlichen (Behandlungsbeginn ca. 11-14 Jahre)

Behandlung von Erwachsenen (ca. 18-99 Jahre)

Kombiniert kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung