Mit Hilfe der erstellten diagnostischen Unterlagen, den Informationen aus dem Beratungsgespräch und der Anamnese erstellen wir einen individuell auf den Patienten abgestimmten Behandlungsplan. Während eines ca. 60 Minuten dauernden Termins werden die Probleme des Patienten erläutert, die Lösungsvorschläge besprochen, die Apparaturen erklärt, Alternativen beleuchtet und weitere Umstände wie Risiken, Kosten und voraussichtliche Behandlungsdauer erläutert. Den Eltern gesetzlich versicherter Patienten werden die Kassenleistungen (ausreichend / wirtschaftlich / zweckmäßig) erklärt, sowie medizinisch sinnvolle Alternativen (außervertragliche Leistungen: AVL) beschrieben.
Bei Patienten unter 18 Jahren sollten möglichst beide Eltern, zumindest aber ein Erziehungsberechtigter an der Planpräsentation teilnehmen.
Handelt es sich um einen Patienten der das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir diesen Termin nur mit den Eltern ohne Anwesenheit der Kinder durchführen. Kinder sind in der Regel mit der Fülle der Information überfordert und können die Beschreibung der auch die Gesichtsästhetik betreffenden Probleme manchmal nicht richtig einordnen. Im Laufe der nächsten Tage sollten sich Patient und ggf. Eltern (bei minderjährigen Patienten) entscheiden, ob eine Behandlung gemäß des vorgestellten Planes durchgeführt werden soll.
Es ist absolut unerlässlich, dass während der Präsentation eine Person anwesend ist, die sehr gut deutsch oder englisch spricht und versteht. Diese Person muss nicht zwingend ein Elternteil sein. Bekannte oder Verwandte können ohne weiteres die Rolle des Übersetzers einnehmen.